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Allgemeine Geschäftsbedingungen der TCC Network GmbH 

Stand: 24. November 2009 

1. Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen 

Mit Abschluss des Maklervertrages und/ oder Auftragsvertrages erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen der TCC Network GmbH, Limesstraße 40, 63654 Büdingen (nachfolgend „TCC“ genannt), zur ergänzenden Regelung des Makler- und/ oder Auftragsverhältnisses sowohl zwischen TCC und dem Auftraggeber, einer Destination Management Company o. ä. (nachfolgend „Auftraggeber“ genannt), als auch zwischen TCC und dem möglichen Vertragspartner des Auftraggebers (Reiseveranstalter, Eventagenturen, Firmenkunden etc.; nachfolgend „Vertragspartner“ genannt), als im jeweiligen Makler- und/ oder Auftragsverhältnis verbindlich geltend an (Doppelauftrag). Entgegenstehende Bedingungen werden durch TCC nicht akzeptiert. 

Die Aufträge werden von TCC mit der größtmöglichen Sorgfalt und unter Beachtung und Einhaltung der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufsstandes wahrgenommen. 

2. Art der Tätigkeit 

TCC berät seine Kunden bei der Destinationsrecherche und repräsentiert weltweit eine Vielzahl von etablierten, persönlich ausgewählten Destination Management Companies sowie weitere touristische Dienstleister und erbringt insofern u. a. Maklerleistungen. TCC entwickelt gemeinsam mit seinen Kunden und Partnern neue Konzepte und bietet kosteneffiziente und maßgeschneiderte Lösungen mit persönlichem Service. 

TCC erbringt im Rahmen der Maklervertrags- und/ oder Auftragsvertragstätigkeiten gegenüber Auftraggeber und/ oder Vertragspartner den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages durch Übermittlung entsprechender Informationen, oder tritt als Vermittler, beispielsweise zwischen Auftraggeber und Vertragspartner, zum Abschluss eines Vertrages über Veranstaltungen etc. auf, wobei TCC in diesem 

Verhältnis nicht Vertragspartei wird, sondern lediglich mit Auftraggeber und/ oder Vertragspartner jeweils durch einen Makler- und/ oder Auftragsvertrag verbunden ist. 

3. Doppelauftrag – Tätigkeit für Auftraggeber und Vertragspartner 

Zur Klarstellung wird ausgeführt, dass TCC berechtigt ist, auch für die jeweils anderen Vertragsparteien tätig zu werden. TCC schließt regelmäßig einen Maklervertrag mit Auftraggeber (Destination Management Company o. ä.) sowie einen Auftragsvertrag mit Vertragspartner (Reiseveranstalter, Eventagenturen, Firmenkunden etc.) (Doppelauftrag). 

4. Informationspflichten 

Für den Fall, dass Auftraggeber und/ oder Vertragspartner mit Dritten aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit von TCC direkte Vertragsverhandlungen führt, soll diesbezüglich auf die Tätigkeit von TCC Bezug genommen werden. 

Sofern sich ein Auftrag erledigt haben sollte, soll Auftraggeber und/ oder Vertragspartner dies TCC unverzüglich mitteilen. 

TCC stellt Auftraggeber und Vertragspartner sämtliche Informationen zur Verfügung, die aus der Sicht von TCC für die Entscheidung des Auftraggebers und des Vertragspartners für den Abschluss des Vertrages von Bedeutung sein können. TCC ist jedoch nicht verpflichtet, zur Erlangung von Informationen besondere Nachforschungen zu betreiben. 

5. Geheimhaltung 

Sowohl TCC als auch Auftraggeber und Vertragspartner und/oder dessen/ deren Vertragspartei, soweit nicht Auftraggeber und Vertragspartner selbst Vertragsparteien werden, haben die im Rahmen dieser Vertrags- und Geschäftsbeziehung an sie gerichteten und Ihnen zur Kenntnis gelangten Informationen wie Angebotsbeschreibungen und Ziele etc. sowie als geistiges Eigentum Ideen und 

Konzepte etc. vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weiterzugeben, um einen Missbrauch dieser Informationen zu vermeiden. 

6. Haftung 

TCC haftet gegenüber Vertragspartner nicht für Mängel und/ oder den Ausfall der von TCC an Auftraggeber vermittelten Veranstaltungen etc., die infolge des zwischen Auftraggeber und Vertragspartner geschlossenen und von TCC lediglich nachgewiesenen oder vermittelten Vertrages durchgeführt werden. Ebenfalls haftet TCC gegenüber Vertragspartner nicht für Nachteile und Schäden, die Vertragspartner aus einer Insolvenz von Auftraggeber entstehen. 

Die in den Angeboten enthaltenen Angaben und Informationen basieren auf den TCC von dem jeweiligen Auftraggeber erteilten und zur Verfügung gestellten Auskünften. Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, insbesondere behält sich TCC eine Zwischenvermittlung ausdrücklich vor. 

Eine Haftung von TCC für die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit der in den Angeboten enthaltenen Angaben und Informationen ist ausgeschlossen. Das Gleiche gilt für Schadensersatzansprüche, die auf eine Zeitverzögerung, ein Nichtzustandekommen des Vertrages oder auf Irrtümer, die sich auf Daten der Angebote beziehen, gestützt werden. Davon unberührt bleibt die Haftung für fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln, ausgenommen leichte Fahrlässigkeit. 

7. Datenschutz 

Auftraggeber und Vertragspartner willigen ein, dass TCC Daten, die sich aus dem Makler- und/ oder Auftragsvertrag und der Vertragsdurchführung ergeben, erhebt, verarbeitet und nutzt und diese im erforderlichen Umfange an Interessenten übermittelt. 

TCC verpflichtet sich zur strengsten Geheimhaltung der zur Verfügung gestellten und ermittelten (personenbezogenen) Daten. TCC unterliegt den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und des Telemediengesetzes (TMG), und hat 

technische und organisatorische Maßnahmen getroffen, um sicherzustellen, dass die datenschutzrechtlichen Vorschriften beachtet werden. 

Die TCC zur Verfügung gestellten und ermittelten Daten speichert TCC auf besonders geschützten Servern in Deutschland. Diese Daten werden ausschließlich von TCC genutzt und nicht an Dritte weitergegeben; ausgenommen sind Fälle, in denen TCC zur Übermittlung, insbesondere an Behörden, gesetzlich verpflichtet ist. TCC verarbeitet und speichert die zur Verfügung gestellten und erhobenen Daten, die zum Zwecke der jeweiligen Vertragsdurchführung erforderlich sind. Ferner nutzt TCC die erhaltenen Daten weder für Marketingzwecke noch verknüpft TCC diese mit anderen Datenquellen. 

8. Schlussbestimmungen 

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine gültige und durchführbare Regelung, die in tatsächlicher, wirtschaftlicher und rechtlicher Hinsicht dem Rechtsgedanken der unwirksamen und/ oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Ebenso ist zu verfahren, wenn diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke aufweisen sollten. 

Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. 

Für diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen TCC und Auftraggeber bzw. Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 

Soweit zulässig, werden für alle sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten als Gerichtsstände Büdingen und Gießen vereinbart. 

Stand: 24. November 2009